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Schule zeigt Haltung – Breites Bündnis startet Petition

Lehrkräfte stärken jetzt!

Die Zeit warmer Worte und Lippenbekenntnissen ist vorbei. Wir brauchen jetzt strukturelle Veränderungen, damit Schulen auch in Zeiten autoritärer Versuchungen, rechtsextremer Angriffe und dem Erstarken demokratie- und menschenfeindlicher Positionen Lernorte der Demokratie bleiben!

Lehrkräfte stärken! Für eine menschenrechtsorientierte Bildung

Gemeinsam mit der GEW, den Teachers for Future, Greenpeace, der Bundesschülerkonferenz und den Eltern gegen rechts haben wir eine Petition gestartet, die sich an die Kultus- und Bildungsminister*innen wendet und endlich strukturelle Veränderungen zur Stärkung von Lehrkräften und Schule einfordert! Sei dabei und unterstütze unsere Petition!

Hier geht es direkt zur Petition

Was wir fordern

Klare Leitlinien: Es braucht unmissverständliche offizielle Klarstellungen, dass Lehrkräfte auf der Grundlage von Grundgesetz und Landesverfassungen verpflichtet sind, Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aktiv zu verteidigen.

Rückendeckung, Rechtssicherheit und Schutz: Lehrkräfte, die sich für die Werte und Prinzipien unserer pluralistischen Demokratie engagieren, müssen bei Vorwürfen und Bedrohungen konsequent geschützt und rechtlich abgesichert werden. 

Hilfs- und Beratungsstrukturen: Es braucht klar definierte und transparente Handlungsketten, Beschwerdestrukturen und Ansprechpersonen in Schulen und Behörden, unabhängige Beratungsstellen und juristische Unterstützung für Betroffene.

Konkrete Hilfen für den Schulalltag: Fortbildungen, Materialien und verbindliche Erlasse müssen Schulleitungen und Lehrkräfte praktisch stärken.

Förderung von Demokratischer Schulentwicklung:
Schulen benötigen Räume, personelle Ressourcen und multiprofessionelle Kooperationen, um sich als demokratische Lernorte mit den menschenrechtlichen Prinzipien der Partizipation, des Schutzes vor Diskriminierung und der Inklusion weiterzuentwickeln.

Stärkung der Politischen Bildung: Politische Bildung muss als Unterrichtsfach abgesichert und Demokratiebildung als schulisches Prinzip ausgebaut werden. 

Flächendeckendes Monitoring und Konsequenzen:  Demokratiefeindliche und diskriminierende Vorfälle an Schulen müssen systematisch erfasst, mit möglichen Maßnahmen zur Intervention dokumentiert und konsequent nachverfolgt werden.

Zeitschrift POLIS 02/2024: Schule als politischer Ort

Schule als politischer Ort
Schulen dienen der Zukunft von Individuum, Gesellschaft und Staat. Wie diese Zukunft respektive der Schul- und Unterrichtsalltag gestaltet wird, ist eine öffentliche und damit politische Angelegenheit: Aus der Verwobenheit öffentlicher Schulen mit dem demokratischen Staat und dessen Zielen und Kontroversen ergeben sich ebenso zahlreiche politische Fragen wie daraus, dass Schüler*innen und Lehrkräfte Mitglieder der pluralistischen demokratischen Gesellschaft sind – Schulen sind politische Orte. Die vorliegende POLIS widmet sich diesem spannenden Thema. In der Ausgabe werden Forschungsergebnisse zu Erfahrungen von politisch engagierten Schüler*innen vorgestellt; es wird aufgezeigt, wie die Methode der Konfliktanalyse bildungswirksam in Schule und Unterricht genutzt werden kann.

  • Steve Kenner und Frederik Neuhof „Schulen als politische Orte“
  • Sibylle Reinhardt „Das bildende Potential von Konflikten in und um Schulen“
  • Inken Heldt und Manuel Theophil „Politische Menschenrechtsbildung als schulischer Auftrag“
  • Andra Bierbrauer, Holger Braun, Dennis Gilde und Kirsten Klöss „, Schule ist Gesellschaft im Kleinen. ´ Ein Interview mit dem Schulleitungsteam der Glocksee Schule Hannover“ 
  • Ava Lilo Hahnheiser, Rieke Nordiek, Rasmus Schulze, Melike Sundermann und Jonas Weiss „Schule als politischer Aktionsraum – Erfahrungsberichte von Oberstufenschüler*innen der Glocksee Schule“

Positionspapier: Politische Bildung muss überparteilich und unabhängig bleiben

gemeinsames Positionspapier der Deutschen Vereinigung für Politische Bildung (DVPB) und des Bundesausschusses Politische Bildung (bap)

In der Geschichte der Bundesrepublik bestand immer Konsens darüber, dass politische Bildung – zumal in staatlicher Verantwortung – vom unmittelbaren Regierungshandeln unabhängig konzipiert und strukturell verankert sein muss. So fand die außerschulische politische Jugendbildung im Rahmen der Jugendhilfe statt. Die dafür zuständigen Landesjugendämter waren als zweigeteilte nachgeordnete Behörden mit einer starken Stellung der Jugendhilfeausschüsse unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure konzipiert. Ebenso waren die für die politische Erwachsenenbildung zuständigen Zentralen für politische Bildung als nachgeordnete Behörden mit einem Kuratorium, welches die Überparteilichkeit absichern soll, dem unmittelbaren Zugriff der jeweiligen Regierung entzogen. In mehreren Ländern wurde im letzten Jahrzehnt diskutiert, die Landeszentralen aus diesem Grund den Landesparlamenten anzugliedern, erfolgt ist dies aber nur in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.

Mit den diversen Sonderprogrammen des Bundes und der Länder zur Förderung von (politischer) Bildung in den letzten 20 Jahren hat die Tendenz zugenommen, dass die Parlamente oder die jeweilige Regierung politische Bildung mit konkreten Aufgaben insbesondere der Prävention, Wertevermittlung oder Vielfaltsgestaltung ausstatten und schon alleine aufgrund der Größe der Programme damit erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung der politischen Bildung nehmen.

Auch durch diese Entwicklungen mitgeprägt, steht politische Bildung zunehmend unter Druck. Auf der einen Seite wird sie immer wieder angerufen, sie solle neutral sein und Pädagog:innen sollten ihre persönlichen politischen Standpunkte und Einsichten verschweigen. Erfreulicherweise wird diese falsche Ansicht in einem immer breiteren Konsens zurückgewiesen (etwa KMK, Ministerien, bpb). Auf der anderen Seite wird politische Bildung jedoch immer offensiver in ihrer (sowieso schon immer prekären) Autonomie beschnitten, ihre „Regierungsferne“ steht ernstlich zur Debatte. Dies geschieht auf mehreren Ebenen: Erstens in Diskursen, in denen argumentiert wird‚gute‘ politische Bildung sei eine solche, die für Erhalt und die Stärkung einer ‚wehrhaften Demokratie‘ (quasi als positiver Verfassungsschutz 2.0) stehe. Zweitens durch direkte Förderpolitik, die nicht mehr als politische Bildung, sondern als Extremismusprävention gelabelt wird und damit näher in den Bereich der inneren Sicherheit denn in den Bereich der Bildung fällt. Und drittens durch konkrete Maßnahmen, in denen Ressourcen aus Landeszentralen für politische Bildung abgezogen werden um‚Stabsstellen im Kampf gegen den Extremismus‘ direkt in Ministerien einzurichten (wie etwa im Fall NRW 2023 geschehen).1

Es besteht die Gefahr, dass die aktuellen Entwicklungen als Beispiel dafür dienen können, wenn nach den Landtagswahlen im Herbst in den Bundesländern Thüringen, Sachsen und Brandenburg Mehrheiten entstehen, denen die Arbeit der Landeszentralen schon immer ein Dorn im Auge war. Daher sollte die Empfehlung von Hannah Beck u.a., veröffentlicht auf dem Verfassungsblog2, aufgegriffen werden und die Landeszentralen durch gesetzliche Regelungen in ihrer Existenz gesichert und in ihrer Unabhängigkeit gestärkt werden.

Die politische Bildungslandschaft in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die außerschulische politische Bildung, ist durch eine plurale Trägerlandschaft gekennzeichnet, die sich gerade dadurch (der Idee nach) auszeichnet, dass sie im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und als Teil der Zivilgesellschaft agiert und durch eine gewisse Staatsferne bestimmt ist. Der Staat sollte hier Rahmenbedingen schaffen, jedoch nicht die Landschaft der Träger steuern oder als Teil einer ‚wehrhaften Demokratie‘ vereinnahmen. Gerade die Offenheit, Pluralität und Kontroversität zeichnet die Trägerlandschaft aus und macht diese so fruchtbar für politische Bildung, denn auch diese ist durch Offenheit, Pluralität und Kontroversität gekennzeichnet. Der direkte Zugriff der Regierungen gefährdet somit nicht nur die staatlich verantwortete politischen Bildung, sondern die Landschaft der politischen Bildung insgesamt.

Ansprechpartner für die DVPB:

Prof. Dr. Alexander Wohnig
Didaktik der Sozialwissenschaften
Universität Siegen
Fakultät I, Seminar für Sozialwissenschaften
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen
E-Mail: alexander.wohnig@dvpb.de

Gemeinsames Positionspapier mit dem Bundesausschuss Politische Bildung (bap) e.V.

  1. Siehe kritisch dazu die Stellungnahme des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Deutschen Vereinigung für politische Bildung e.V. (https://dvpb-nw.de/extremismuspraevention-nicht-zu-lasten-der-landeszentrale-fuer-politische-bildung-lzpb/) ↩︎
  2. ck, Hannah; Jaschinski, Jannik; Kordt, Klemens; Müller-Elmau, Marie; Talg, Juliana (2024): Rechtsstaatliche Resilienz in Thüringen stärken. Handlungsempfehlungen aus der Szenarioanalyse des Thüringen-Projekts, VerfBlog, DOI: 10.17176/20240416-103633-0 ↩︎

Nicht Neutral!

Demokratie braucht Politische Bildung,
keine Neutralität!

unterstützt von

Das pädagogische Personal an Schulen, aber auch viele Schüler*innen sind verunsichert. An Demonstrationen für Demokratie und gegen autoritäres Denken teilnehmen und darüber zu sprechen, sich gegen jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu engagieren – verstößt das gegen ein allgemeines politisches Neutralitätsgebot?

Die Antwort ist klar: Die Schule ist kein politisch neutraler Ort! Sie ist den demokratischen Prinzipien und Werten, wie etwa dem Schutz der Würde des Menschen und dem Schutz vor Diskriminierung, verpflichtet.

Autoritäres, menschen- und demokratiefeindliches Denken und Handeln nehmen zu. Diese Entwicklung macht auch vor der Schule nicht halt. Vermehrt erfahren wir von Fällen, in denen Schulen menschenverachtenden und antidemokratischen Äußerungen und Aktivitäten ausgesetzt sind. Pädagogisches Personal, Schüler*innen und Eltern, die sich in den Schulen für einen demokratischen Diskurs, eine demokratische Schulkultur und ein wertschätzendes Miteinander einsetzen, fühlen sich häufig schlecht oder unzureichend unterstützt, teilweise werden sie gar mit Verweis auf ein vermeintliches Neutralitätsgebot oder mit Verweis auf das Mäßigungsgebot daran gehindert.

Diese Situation ist untragbar. Schule ist ein Ort demokratischer Auseinandersetzung – gerade in Zeiten, in denen Anfeindungen und Angriffe gegen Vertreter*innen und Institutionen der Demokratie zunehmen. Sie ist gefordert, Grund- und Menschenrechte sowie demokratische Auseinandersetzung erfahrbar zu machen.

Politische Bildung als Schul- und Unterrichtsprinzip sowie als Schulfach selbst ist notwendig für die Stärkung der Demokratie und die Sicherung sowie Erweiterung demokratischer Verfahren heute und in der Zukunft. Dabei gehört es zur Professionalität aller Lehrkräfte die Schule zum Ort einer Bildung in, für und durch Demokratie und Menschenrechte zu gestalten. Die Umsetzung zu fördern, ist Aufgabe aller Schulleitungen und der zuständigen Behörden und ein Zuwiderhandeln ist zu ahnden.
Der demokratische Bildungsauftrag, der in den meisten Bundesländern Verfassungsrang hat, fordert dazu auf sich für die Grundwerte unserer Gesellschaft einzusetzen. Ein allgemeines politisches Neutralitätsgebot lässt sich weder aus dem Bildungsauftrag der Landesverfassungen, noch den Schulgesetzen oder dem Beamtenrecht begründen.

Auch aus den Geboten zur parteipolitischen Neutralität oder zur politischen Mäßigung von Beamt*innen ist nicht abzuleiten, dass sich Lehrkräfte zu menschen- oder demokratiefeindlichen Äußerungen neutral verhalten müssen. Dies gilt auch für Aussagen von Politiker*innen!

Neutralität der Bürger*innen als Bildungsziel taugt für autoritäre und totalitäre Staaten, aber nicht für die Demokratie!
Auch die Rechtsprechung ist eindeutig: „Von einer Lehrkraft, die sich zur Erfüllung ihres pädagogischen Auftrags in gewissem Maße auch mit ihrer Persönlichkeit einbringen muss, wird eine vollständige politische Enthaltsamkeit im Unterricht nicht verlangt!“[1]

Wenn aber demokratische Prinzipien und Grundwerte wie der Minderheitenschutz in Frage gestellt werden oder gar demokratiegefährdende Verschwörungsnarrative verbreitet werden, muss diesen Äußerungen konsequent entgegengetreten werden.

Wir fordern daher von den Kultusminister*innen der Länder sowie den zuständigen Schulbehörden:

– die Schaffung professioneller Anlaufstellen, um Unterstützung für den eigenen Unterricht, für Demokratieprojekte, Kooperationen mit außerschulischen Partner*innen usw. zu erhalten.

– Räume und Unterstützung für Schulen, um sich als demokratische Schulen aufzustellen und politische Bildung in notwendigem Umfang anbieten und ausbauen zu können.

– uneingeschränkte Rückendeckung durch die Schulbehörden und Schulleitungen für alle, die sich in der Schule, im Unterricht, in Arbeitsgemeinschaften, bei Schulaufführungen und Projekten für die Demokratie und gegen jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit engagieren

– ein klares Eingreifen der Schulaufsichtsbehörden bei antidemokratischem und menschenverachtendem Verhalten.

Immer wieder werden uns Fälle bekannt von Lehrkräften, die sich öffentlichen rassistisch oder demokratiegefährdend äußern und dabei u.a. völkisch-nationalistische Verschwörungsnarrative verbreiten. Es ist eine kleine Minderheit, aber Schulleitungen und Behörden dürfen nicht wegschauen. Schüler*innen, insbesondere Kinder und Jugendliche mit Migrationsbiografien, können sich nicht sicher sein, ob sie im Unterricht von einer Lehrkraft fair behandelt wird, die derartige Parolen verbreiten. Sie brauchen sichere Anlaufstellen und Unterstützung durch Lehrkräfte, die Schulleitung und Schulbehörden.

Aber auch bei demokratiegefährdendem Verhalten von Schüler*innen darf nicht weggeschaut werden. Pädagogische Angebote müssen ausgebaut werden und Unterstützung auch von außerschulischen Partner*innen in Anspruch genommen werden.

Demokratie braucht Politische Bildung, keine Neutralität!

Haben Sie Fragen, Anregungen, Rückmeldungen? Vertreten Sie eine Organisation im Bildungsbereich und teilen Sie unsere Position? Folgende DVPB-Bundesvorstandsmitglieder geben Ihnen gerne Auskunft. Wir freuen uns von Ihnen zu lesen:

Dr. Gudrun Heinrich:
gudrun.heinrich@uni-rostock.de
Tel.: +49 381 / 498-4452

TT-Prof. Dr. Steve Kenner:
steve.kenner@ph-weingarten.de
Tel.: +49 751 / 501-8844

Zum Schluss: Auf unserer Homepage werden wir zeitnah auch ganz viel Material zu diesem Thema sammeln und wir werden hier Ansprechpersonen im Verband und bei den Behörden sammeln, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Unterstützung benötigen.

[1] vgl. VG Berlin, 24.03.2023 – 3 L24.23; VG Freiburg, Urteil vom 13.05.2022 – DL 11 K 2735/21 mit Bezug auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.05.1984 – DH 18/83